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geld.jpg (6166 bytes) Ausländische Gesellschaftsformen geld.jpg (6166 bytes)

Die Gründung von Gesellschaften in Deutschland ist streng formalistisch und teilweise teuer. Insbesondere bei den aufgrund der Haftungsbeschränkung beliebten Kapitalgesellschaften ist dies der Fall. So benötigt mann zur Gründung einer GmbH einige Monate bei Kosten von über 1.000,- €, wodurch flexibles Handeln ausgeschlossen ist.

In den letzten Jahren haben aus diesem Grunde die Angebote zur kostengünstigen Auslandsgründung zugenommen. Insbesondere die vom Europäischen Gerichtshof bestätigte EU weite Anerkennung von EU Gesellschaften hat einen Boom bei den engl. Limiteds (Ltd.) ausgelöst. Diese, vergleichbar mit der deutschen GmbH, beschränkt die Haftung auf das Firmenvermögen, erfordert aber nur ein geringes Haftungskapital ohne Nachweis. Auch die Gründungskosten liegen deutlich unter deutschem Niveau. Da insbesondere das nachzuweisende Stammkapital in Höhe von 25.000,- € zur Gründung einer GmbH nach deutschem Recht für viele eine unüberwindbare Hürde darstellt, stellt sich die engl. Ltd. vor allem für kapitalschwache Unternehmer als scheinbar vorteilhafte Alternative dar. Aber auch die vielfach angepriesenen Steuervorteile locken.

Die Auswahl einer Rechtsform für unternehmerische Aktivitäten sollte sicher aber nicht auf Propaganda und Werbung verlassen, sondern die Fakten berücksichtigen. Betrachtet man Vor- und Nachteile realistisch, so wird die Ltd. und vergleichbare ausländische Rechtsformen schnell entzaubert, können aber, je nach individuellen Gegebenheiten, dennoch eine echte Alternative darstellen.

Eine Ltd. kann mit einem Aufwand von einigen 100 € und einem Haftungskapital von lediglich 2 € innerhalb weniger Tage gegründet werden, ist also als Rechtsform schnell verfügbar. Will man hingegen die steuerlichen Vorteile eines Sitzes in England mitnehmen, muß dieser auch faktisch vorhanden sein, was wiederum zu entsprechendn Kosten führt. In den meisten Fällen hingegen wird von einem Sitz in Deutschland das Tagesgeschäft betrieben, so daß die Ltd. dem deutschen Steuerrecht unterliegt, das für die Besteuerung den Sitz der Geschäftsführung vorsieht. Oft wird versucht, über einen auch angebotenen Scheinsitz in England steuerliche Vorteile zu erzielen, was meist mit erheblichen Schwierigkeiten mit der Finanzverwaltung endet. Der Tip kann hier nur lauten - Finger weg von derartigen unseriösen Angeboten.

Ein weitere Vorteil der Ltd. ist die Möglichkeit, den Gewinn mit einer einfachen Einnahme-Überschußrechnung zu erstellen, was aber bei einem Umsatz von über 350.000 € bzw. einem Gewinn von über 30.000 € endet.

Diesen Vorteilen stehen jedoch erhebliche Nachteile gegenüber. Eine Ltd. ist in Deutschland nicht kreditfähig, was bei einem Haftungskapital von 2 € nicht verwundern kann. Dies führt häufig dazu, daß die Ltd. als Geschäftspartner nicht gerne gesehen ist. Einerseits sehen Lieferanten aufgrund des geringen Haftungskapitals ihre Zahlungen gefährdet, andererseits befürchten auch Kunden, mit berechtigten Schadenersatzansprüchen ins Leere zu laufen.

Jeder, der über die Gründung eines Unternehmens nachdenk, sollte diese Nachteile sorgfälltig abwägen, da fehlende Kunden sehr schnell den Vorteil einer schnellen und kostengünstigen Gründung verspielen können.

Alles, was über die engl. Ltd. gesagt wurde, ist ohne Einschränkungen auch auf ähnlich strukturierte Gesellschaften in anderen EU Ländern gültig.