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geld.jpg (6166 bytes) Rechtsformen für Unternehmen geld.jpg (6166 bytes)

Die nachfolgende Übersicht soll nur einen ersten Überblick über die möglichen Rechtsformen liefern und wird hier ohne Gewähr publiziert.
Einzelunternehmung Personengesellschaft Kapitalgesellschaft
  • freiberufliche Tätigkeit
  • gewerbliche Tätigkeit
  • GbR
  • Partnerschaft
  • OHG
  • KG
  • GmbH
  • AG

Wichtig: Zum 01.07.1998 wurde das Handelsrecht geändert, wodurch sich vor allem im Bereich der Firmierung eine teilweise Liberalisierung ergab. Zusätzlich gewinnen auch ausländische Gesellschaften am deutschen Markt immer mehr an Bedeutung, weshalb wir auf diese hier kurz eingehen wollen.

 


Die Einzelunternehmung
  freiberufliche Tätigkeit gewerbliche Tätigkeit
Eintrag ins
Handelsregister
nein (nicht möglich) nur wenn Kaufmann gem. HGB
Gewerbeanmeldung nein ja
Firma Name und Vorname des Unternehmers sowie Personen oder Unternehmenszusatz
Beispiel:
Ingenieurbüro Willi Müller
IngenieurbüroWilli Müller jr.
Willi Müller, Ingenieurbüro
Freie Wahl der Firma, jedoch darf der Name nicht über die realen Verhältnisse irreführend sein. Wird die Firma im Handelsregister eingetragen muß sie den Zusatz e.K. (bzw. e.Kfm., e.Kfr.) - eingetragener Kaufmann / eingetragene Kauffrau enthalten.
Beispiel:
EDV-Handel Willi Müller / EDV-Handel Willi Müller e.K.
EDV Müller /EDV Müller e.Kfm.
EDV-Media / EDV-Media e.K.
Geschäftsführung Unternehmer, allein Unternehmer, allein
Haftung Unternehmer persönlich mit Privat- und Geschäftsvermögen Unternehmer persönlich mit Privat- und Geschäftsvermögen
Steuern

Informationen zu steuerlichen Aspekten

  • Einkommenssteuer
  • Lohnsteuer (für Angestellte)
  • Umsatzsteuer
  • Einkommenssteuer
  • Lohnsteuer (für Angestellte)
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer
Sonstiges nur für freie Berufe gem. §18 EKStG  


Die Personengesellschaft
  GbR Partnerschaft OHG KG (->GmbH & Co KG)
Bedeutung Gesellschaft des bürgerlichen Rechts gem. BGB Partnerschaft gem. PartGG Offene Handelsgesellschaft gem. HGB Kommanditgesellschaft gem. HGB
Eintrag ins
Handelsregister
nein ja
(Partnerschaftsregister)
ja ja
Gewerbeanmeldung ja, bei gewerblicher Tätigkeit nein ja ja
Firma keine Name mindestens eines Partners mit Zusatz und Partner oder Partnerschaft sowie alle in der Partnerschaft vertretenen Berufe

Beispiel:
Müller und Partner, Rechtsanwälte
Müller Partnerschaft, Steuerberater
Müller und Partner, Rechtsanwälte und Steuerberater

Name mindestens eines Gesellschafters mit Zusatz OHG sowie optionalen, den Unternehmungsgegenstand andeutenden Zusätzen

Beispiel:
Müller OHG
EDV-Handel Müller OHG

Name mindestens eines persönlich haftenden Gesellschafters (Komplementär) mit Zusatz KG sowie optionalen, den Unternehmungsgegenstand andeutenden Zusätzen

Beispiel:
Müller KG
EDV-Handel Müller KG

Geschäftsführung alle Gesellschafter gemeinschaftlich alle Partner jeweils für ihre Tätigkeit
vertragliche Regelung möglich, jedoch kann kein Partner von der Geschäftsführung ausgeschlossen werden
alle Gesellschafter gemeinsam
vertragliche Übertragung auf Einzelne möglich, diese sind dann einzeln geschäftsführungsbefugt
nur persönlich haftende Gesellschafter (Komplementäre)
Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen
Haftung Gesellschafter persönlich und solidarisch mit Privat- und Gesellschaftsvermögen Partner persönlich und solidarisch mit Privat- und Partnerschaftsvermögen
Die Haftung aus der Tätigkeit kann vertraglich beschränkt werden
Gesellschafter persönlich als Gesamtschuldner mit Privat- und Gesellschaftsvermögen Gesellschaft mit Betriebsvermögen

Komplementär mit Privatvermögen und Einlagen, Kommanditist mit Einlagen

Steuern

Informationen zu steuerlichen Aspekten

  • Einkommenssteuer
  • Lohnsteuer (für Angestellte)
  • Umsatzsteuer*
  • Gewerbesteuer*

* wenn gewerbliche Tätigkeit

  • Einkommenssteuer
  • Lohnsteuer (für Angestellte)
  • Umsatzsteuer
  • Einkommenssteuer
  • Lohnsteuer (für Angestellte)
  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Einkommenssteuer
  • Lohnsteuer (für Angestellte)
  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer
Sonstiges   nur für freie Berufe gem. §18 EKStG    


Die Kapitalgesellschaft
  GmbH (-> kleine GmbH) AG
Bedeutung Gesellschaft mit beschränkter Haftung gem. GmbHG Aktiengesellschaft gem. AktG
Eintrag ins
Handelsregister
ja ja
Gewerbeanmeldung ja ja
Firma Unterscheidbarer und nicht irreführender Name mit Zusatz mbH Unterscheidbarer und nicht irreführender Name mit Zusatz AG
Geschäftsführung vertraglich bestellte(r) Geschäftsführer
(muß kein Gesellschafter sein)
Vorstand
Haftung Beschränkt auf Firmenkapital, mindestens auf Stammkapital Beschränkt auf Firmenkapital, mindestens auf Grundkapital
Steuern

Informationen zu steuerlichen Aspekten

  • Körperschaftssteuer
  • Einkommenssteuer (Gesellschafter)
  • Lohnsteuer (für Angestellte - auch Gesellschafter Geschäftsführer)
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer
  • Körperschaftssteuer
  • Einkommenssteuer (Gesellschafter)
  • Lohnsteuer (für Angestellte)
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer
Sonstiges
  • Mindestkapital (Stammkapital) von € 25.000,-
  • Notarieller Gesellschaftsvertrag
  • Mindestkapital (Stammkapital) von € 50.000,-
  • Notarieller Gesellschaftsvertrag


Andere Rechtsformen wie Genossenschaften und Vereine sowie die aufgrund der überregulierten deutschen Steuergesetzgebung entstandene Mischform der  KG a.A. sollen hier nicht näher erläutert werden.

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