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Leasing

Leasing ist eine Sonderform der Miete, die vor allem im unternehmerischen Umfeld stetig an Bedeutung gewinnt.

Beim Leasing verbleibt das jeweilige Investitionsgut (Kfz, Maschine etc.) im Besitz des Leasinggebers, der dieses dem Leasingnehmer zu einem bestimmten Gebrauch für eine bestimmte Zeit überlässt. Im Gegenzug zahlt der Leasingnehmer an den Leasinggeber eine monatlich oder jährlich festgesetzte Leasingrate. Insbesondere im Umfeld gewerblich genutzter Kraftfahrzeuge findet man auch eine Finanzierungsform, die als "Scheinleasing" bezeichnet werden kann.

Da der Leasinggeber das Investitionsgut üblicherweise finanziert, wird die jeweilige Leasingrate aus der Abschreibung bzw. dem realen Wertverlust des Investitionsgutes, dem Refinanzierungszins sowie dem eigenen Gewinnaufschlag kalkuliert. Dies zeigt bereits, dass Leasing mit die teuerste Form der betrieblichen Finanzierung darstellt, da verglichen mit einer direkten Finanzierung neben dem üblichen Darlehenszins auch noch der Gewinnaufschlag des Leasinggebers mit zu tragen ist.

Liegt z.B. der marktübliche Zinssatz bei 6%, wobei der professionelle Leasinggeber aufgrund seines Refinanzierungsvolumens mit 5% kalkulieren kann, und schlägt dieser dann einen eigenen Gewinnanteil von 3% hinzu, so zahlt der Leasingnehmer einen Aufschlag von 8%, also 2% über einer möglichen Zinsbelastung im Rahmen eines Darlehens.

Im Normalfall wird das Investitionsgut auch steuerlich dem Leasinggeber zugeschlagen, der die entsprechenden Abschreibung gewinnmindernd verrechnen darf. Der Leasingnehmer hingegen kann seine Leasingraten als Betriebskosten geltend machen.

Da sich der Leasingvertrag auf eine bestimmte Zeit bezieht (Sonderfälle ausgenommen), das Investitionsgut aber nach Ablauf dieser Zeit seine Gebrauchsfähigkeit nicht verloren hat, ist der Wertansatz ein entscheidender Punkt bei der Kalkulation der Leasingzahlungen. Dem Leasingnehmer wird der Wertverlust innerhalb des Leasingzeitraumes in Rechnung gestellt, so dass sich nach Ablauf der Nutzungsüberlassung ein Restwert ergibt, der auch bei 0 liegen kann. Ist der Restwert zu hoch kalkuliert, so zahlt der Leasingnehmer zwar über die Laufzeit geringere Raten, muss aber bei Vertragsende mit einer Nachzahlung rechnen. Bei einem zu niedrig kalkulierten Restwert hingegen liegen die Raten zu hoch, was durch die Rückvergütung bei Vertragsende selten gedeckt ist. Folglich ist eine korrekte Restwertkalkulation ein wichtiger Faktor beim Leasing.

Grundsätzlich kann man zwischen zwei Leasingarten unterscheiden.

Vollamortisationsvertrag Teilamortisationsvertrag
Diese Version des Leasingvertrages ist geeignet für Investitionsgüter, die relativ schnell an Wert verlieren.

Die Leasingraten decken die Herstellungs- und Anschaffungskosten sowie alle Neben- und Finanzierungskosten. Die Vertragslaufzeit ist fest und an deren Ende hat der Leasingnehmer die Wahlmöglichkeiten, den Leasingvertrag entweder zu verlängern oder das Leasingobjekt zu kaufen oder zurückzugeben. Die Laufzeit sollte bei einem Vollamortisationsvertrag bei ca. 90% der AfA-Zeit liegen.

Diese Vertragsart ist geeignet für relativ wertbeständige Investitionsgüter, die auch nach Ablauf der Vertragsdauer als Gebrauchtgut einen berechenbaren Markt vorfinden.

Die Anschaffungskosten werden während Vertragsdauer nur teilweise gedeckt, so dass ein Restwert bestehen bleibt. Der Leasingnehmer hat zwar kein Recht auf Erwerb des Leasinggutes bei Vertragsende, jedoch kann ihm dies der Leasinggeber antragen. Ansonsten wird das Leasinggut zum kalkulierten Restwert veräußert.

Der Vorteil des Leasings besteht hauptsächlich darin, dass der Leasingnehmer sein Kapital nicht binden muss und dem Leasinggeber als Sicherheit in den meisten Fällen das Leasinggut genügt. So kann der Unternehmer seine Ressourcen schonen und mit dem so frei werdenden Kapital andere Investitionen tätigen. Die oft propagierten steuerlichen Vorteile müssen differenziert betrachtet werden.

Scheinleasing

Insbesondere Autohäuser bieten ihren gewerblichen Kunden Finanzierungsverträge an, die hinsichtlich ihrer Konditionen am Leasing ausgerichtet sind. So beinhalten diese Verträge eine Sonderzahlung zu Vertragsbeginn, niedrige monatliche Folgeraten über eine fest vereinbarte Laufzeit sowie eine Schlusszahlung - eigentlich kein Unterschied zum Leasingvertrag. Allerdings bestehen hierbei einige feine Unterschiede, die es aus Unternehmersicht zu berücksichtigen gilt.

Zunächst einmal handelt es sich hierbei um einen speziellen Ratenkaufvertrag, so dass der Vertragsgegenstand - z.B. Firmenwagen - in das Eigentum des Unternehmers übergeht und in der Bilanz aktiviert werden muss. Ebenso muss der komplette vertragliche Kaufpreis als Verbindlichkeit aktiviert werden. In der GuV hingegen werden die monatlichen Tilgungen im Gegensatz zum Leasing nicht berücksichtigt - die Zinsanteile aber schon, sondern nur die jährlichen Abschreibungen.

Der problematische Aspekt dieser Finanzierungsform ist aber das Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit. Während beim Leasing der Vertragsgegenstand nur gemietet ist steht er hier im Eigentum und die vertragliche Abschlussrate ist dem Vertragspartner geschuldet. Solange z.B. der gebrauchte Firmenwagen zur vereinbarten Summe oder teurer am Markt abgesetzt werden kann, wird das finanzierende Autohaus das Fahrzeug nach Vertragsende gerne wieder zurück nehmen. Sollte sich der Markt aber zum Negativen ändern, wird man auf die Zahlung der Restsumme bestehen, die aufgrund niedrig gewählter monatlicher Raten entsprechend hoch sein dürfte.

Der Vorteil derartiger Finanzierungen liegt also für den Verkäufer eindeutig in der Verlagerung des Verwertungsrisikos nach Vertragsablauf auf den Kunden. Ob man dieses Risiko eingehen will, muss jeder Unternehmer selbst prüfen.

Vertriebsleasing

 

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