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Außenfinanzierung über Fremdmittel

Allgemeines

Fremdmittel in Form eines Darlehens sind ein klassisches Instrument der Fremdfinanzierung. Hierbei gewährt der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer einen festen Geldbetrag für einen bestimmten Zeitraum und erhält hierfür Zins- und Tilgunsgzahlungen seitens des Darlehensnehmers. Um das Risiko des Zahlungsausfalls für den Darlehnsgeber zu reduzieren oder gänzlich auszuschließen müssen diesem Sicherheiten übertragen werden, aus denen der Darlehensgeber im Falle einer nicht erfolgten Rückzahlung seine Forderungen realisieren kann.

Die wichtigsten Darlehen sind das Annuitätendarlehen, das Tilgungsdarlehen sowie das endfällige Darlehen, wobei das Annuitätendarlehen am häufigsten vorkommt. Hierbei bleibt die monatliche bzw. jährliche Rate (Annuität) über die gesamte Laufzeit des Darlehens gleich. Folglich werden zu beginn der Laufzeit vor allem Zinszahlungen geleistet, die Tilgung ist eher gering. Da sich mit zunehmender Laufzeit die Restschuld langsam abbaut, reduziert sich die Zinslast und der Tilgungsanteil nimmt zu. Die anfänglich geringe Tilgung ist auch der wesentliche Nachteil des Annuitätendarlehen, wie sie z.B. im Rahmen der Baufinanzierung üblich sind.

Tilgungsdarlehen hingegen basieren auf einer festen Tilgungsrate, die über die Laufzeit des Darlehens gleich bleibt. Zusätzlich sind für die jeweils bestehende Restschuld die Zinsen zu tragen. Dies führt zu einer anfangs hohen Belastung, die gegen Ende der Laufzeit hin abnimmt. Viele Förderdarlehen sind als Tilgungsdarlehen mit meist halbjährlichen oder jährlichen Zahlungsterminen festgeschrieben, wobei oftmals relativ kurze Darlehenslaufzeiten zu entsprechend hohen Belastungen führen.

Weiterhin können Darlehen auch als endfällige Darlehen ausgestaltet sein. Hierbei zahlt der Darlehensnehmer während der Laufzeit nur die anfallenden Zinsen. Am Ende der Laufzeit wird dann die Darlehenssumme in einem betrag getilgt. Probleme ergeben sich vor allem dann, wenn der fällige Betrag am Ende der laufzeit nicht zur Verfügung steht. Der Vorteil hingegen liegt in einer geringen Belastung über die Laufzeit des Darlehens. Das Endfällige Darlehen findet z.B. Anwendung in der Vorfinanzierung von Bausparverträgen oder in Finanzierungsformen über Versicherungsverträge.

Zusätzlich gibt es noch spezielle Finanzierungsformen, deren allgemeine Ausgestaltung wie oben beschrieben aussehen kann, die jedoch spezifische eigenheiten aufweisen.

Projektfinanzierung

Eine Projektfinanzierung ist eine spezielle Form der Darlehensfinanzierung, die vor allem bei der Realisierung kapitalintensiver Großinvestitionen zum tragen kommt. Bei dieser Finanzierungsform stellen die Darlehnsgeber alleine auf den Wert eines Projektes ab, so daß keine externen Sicherheiten benötigt werden.

Aus diesem Grunde muß bei einer Projektfinanzierung sichergestellt sein, daß Zins- und Tilgungszahlungen aus dem Cash Flow des Projektes erwirtschaftet werden können. Dies ist z.B. insbesondere auch dann der Fall, wenn es sich um stattliche Großprojekte handelt. Aufgrund des hohen Finanzbedarfes einer Projektfinanzierung werden derartige Vorhaben meist im Rahmen eines Konsortiums aus verschiedenen Investoren realisiert.

Für Investitionsvorhaben mittelständischer Unternehmen kommt eine Projektfinanzierung meist nicht in Frage, da sich die untere Grenze der Investitionsvolumina bei ca. 30 - 50 Mio. € bewegt.

Exportfinanzierung

Die Finanzierung des Absatzes, die derzeit vor allem durch die Automobilbauer exzessiv betrieben wird, war im Exportbereich schon lange zu finden. Vor allem bei Außenhandelsgeschäften mit Entwicklungsländern war es stets erforderliuch, neben dem Produkt auch eine Finanzierungsmöglichkeit mit zu liefern. Da der Export eine wichtige Säule der deutschen Wirtschaft ist, wurden derarige Finanzierungsmodelle zu allen Zeiten von staatlicher Seite unterstützt.

Bei der Exportfinanzierung wird das Exportgut über ein Darlehen finanziert, wobei dieses entweder dem ausländischen Käufer oder aber dem inländischen Verkäufer gewährt wird.

Auslandsfinanzierung

Im Gegensatz zu Exportfinanzierungen betreffen Auslandsfinanzierungen das direkte Engagement eines inländischen Unternehmens im Ausland im Rahmen dort vorzunehmender Investitionen. Das Problem hierbei liegt darin, daß einerseits ein klassisches Darlehen aufgenommen werden soll, mit dessen Hilfe andererseits aber im Ausland ein Mehrwert geschaffen wird.

Da sich Rechts- und Finanzsysteme der einzelnen Länder unterscheiden ist es oft mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, die Frage der Besicherung zufriedenstellend zu klären. So sind für inländische Banken ausländische Immobilien meist kaum bewertbar, auch ist die Durchsetzung inländischer Titel im Ausland oft unmöglich oder mit einem kaum vertretbaren Auwand verbunden.

Erläuterungen

Einige Begriffe, die immer wieder im Umfeld der Darlehensfinanzierung geläufig sind, sollen im Folgenden kurz erläutert werden:

Nominalzins: Der Nominalzins ist der reale Zinsaufschlag pro Zahlungsperiode (z.B. 1% pro Monat oder 12% pro Jahr)

Effektivzins: Im Gegensatz zum Nominalzins berücksichtigt der Effektivzins auch zusätzliche bzw. versteckte Kosten wie z.B. Abschlußgebühren, Dissagio, Zahlungsmodalitäten usw. und gibt so die reale Zinsbelastung an.

Risikogerechter Zinssatz: Unter dem Stichwort Basel II wurde in den letzten Jahren ein individuelles Zinssystem eingeführt, dass den Darlehenszins an der Bonität des Darlehensnehmers und somit am Risiko für die Bank ausrichtet. Im Bereich der Förderdarlehen kann so der Zinssatz durchaus um 3% bis 4% variieren, wodurch insbesondere Neugründungen und Sanierungen deutlich belastet werden.

Dissagio: Zinsabschlag, der mit der Auszahlung eines Darlehens verrechtnet wird und somit quasi eine Zinsvorauszahlung darstellt. Insbesondere bei Förderdarlehen kommt es oft nur zu einer 96%igen auszahlungen, die verbleibenden 4% der Darlehenssumme werden als Zinsvorauszahlung angerechnet und senken den Nominalzins. Deshalb ist es wichtig, immer die Effektivzinssätze zu vergleichen.

Haftungsfreistellung: Für öffentliche Förderdarlehen wie z.B. von der Mittelstandsbank (ehemals KfW und DtA) kann oft eine sogenannten Haftungsfreistellung vereinbart werden.

Der Darlehnsnehmer schließt seinen Darlehensvertrag nicht direkt mit dem Fördermittelgeber ab sondern mit seiner Hausbank, die das Darlehen durchleitet und gegenüber dem Fördermittelgeber (z.B. Mittelstandsbank) in der Haftung steht. Die Hausbank ihrerseits sichert sich gegen das hieraus entstehende Risiko gegenüber dem Darlehnsnehmer durch die üblichen Sicherheiten ab, die dieser zu gewähren hat. Bei nicht ausreichenden Sicherheiten könnte die Hausbank folglich die Kreditanfrage nach Förderdarlehen ablehnen. Um dies zu verhindern bieten öffentliche Förderbanken die sogenannte Haftungsfreistellung an. Die Höhe der Haftungsfreistellung gibt an, mit welchem Anteil des bei einer Verwertung der Sichgerheiten offenen Betrages der Fördermittelgeber die Hausbank von ihrer Haftung frei stellt. So muß z.B. bei einer 50%igen Haftungsfreistellung die Hausbank nur die Hälfte des Schadens übernehmen, sollte im Falle einer Kündigung des Darlehens die Sicherheiten nicht zur Deckung der Restschuld ausreichen. Wichtig hierbei ist, daß der Darlehnsnehmer in der Haftung bleibt, wobei er nun zwei Gläubiger hat - die Hausbank und die Förderbank.

Beispiel: Bei einer Haftungsfreistellung von 50% wird ein Förderdarlehen über 300.000 € vorzeitig gekündigt, da der Darlehensnehmer die fälligen Raten nicht mehr begleichen kann. Es verbleibe eine Restschuld in Höhe von 100.000 € so daß die Hausbank die übergebenen Sicherheiten verwertet. Diese decken aber nur eine Summe von 70.000 € weshalb eine offene Forderung in höhe von 30.000 € bestehen bleibt. Da die Bank zu 50% von der Haftung frei gestellt wurde trägt sie hiervon lediglich 15.000 €, die verbleibenden 15.000 € übernimmt die Förderbank. Der Darlehensnehmer hingegen schuldet weiterhin 30.000 € aus dem Darlehen, wobei die Hausbank eine Forderung von 15.000 € gegen ihn hat und in gleicher Höhe die Förderbank.

Der Vorteil für den Darlehnsnehmer besteht lediglich darin, daß die Hausbank aufgrund des reduzierten Risikos auf eine Übersicherung verzichtet und somit eher zu Kreditvergabe geneigt ist. Da eine Haftungsfreistellung immer mit einem erhöhten Zinssatz verbunden ist, trägt der Darlehensnehmer die Kosten dieser Entlastung für die Hausbank.

Hausbankprinzip: Die Deutschen Förderbank wie z.B. die Mittelstandsbank sind keine Geschäftsbanken, unterhalten folglich keine direkten Beziehungen zum Endkunden (Privatperson, Unternehmer). Aus diesem Grunde muß stets die eigene Hausbank als Vermittlungs- und Bearbeitungsstelle zwischen geschaltet werden.

 

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