![]() |
Finanzierung I | ![]() |
Außenfinanzierung über Eigenmittel
Beteiligungen (Private Equity, Risiko-oder auch Venturekapital)
| Die Kreditvergabe an Unternehmen wird
zunehmend schwieriger. Dies hängt nicht nur mit einer stärker werdenden Zurückhaltung
der Kreditinstitute, sondern auch mit der teils mangelhaften Eigenkapitalaustattung der
Unternehmen selbst zusammen. In vielen Bereichen, speziell im Mittelstand, läßt sich die
Eigenkapitalquote allerdings nicht über interne Mittel verbessern - dieses Potential ist
meist zu gering oder nicht vorhanden. Folglich besteht die einzige Möglichkeit im
Kapitalzufluß von Außen, wobei private und institutionelle Investoren zur entsprechende
Möglichkeiten eröffnen. Sofern es sich beim kapitalsuchenden Unternehmen um ein bereits am Markt etabliertes Unternehmen handelt, daß entweder seine Finanzstruktur ändern oder expandieren möchte, spricht man von Private Equity, also von Eigenkapital. Neu gegründete Unternehmen, sogenannte Start Ups, können noch keine Erfolgszahlen in Form von Bilanzen vorlegen, so daß ein potentieller Investor auf die im Businessplan gemachtenn Angaben und Kalkulationen vertrauen muß. Fließen diesen Unternehmen Finanzmittel privater oder institutioneller Investoren zu, spricht man folglich von Risiko- oder auch Venture Kapital. Da die finanzierung bereits bestehender und am Markt agierender Unternehmen einfacher zu bewerten und mit einem geringeren Risiko verbunden ist, ist der Markt für Privat Equity ausgeprägter als der Markt für Venture Kapital. Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, daß eine Beteiligung stets an eine Mindestrendite des Unternehmens oder Projektes gebunden ist. Der externe Investor übernimmt mit seinen Anteilen unternehmerisches Risiko, für das er verständlicher Weise eine höhere Verzinsung seines eingesetzten Kapitals erwartet, als ihm dies sichere Kapitalanlagen bieten. Somit ist diese Finanzierungsart nur für Unternehmen sinnvoll und auch realisierbar, die entweder über eine gesicherte Marktposition mit guter Kapitalrendite verfügen oder diese mit Hilfe des zugeführten Kapitals erschließen können. Vielfach beschränken sich vor allem institutionelle Geldgeber auf bestimmte zukunftsträchtige Branchen wie Life Science, Telekommunikation, Pharmaprodukte und neue Werkstoffe, die die entsprechenden Voraussetzungen mitbringen. Wird der Weg der Finanzierung über Beteiligungen Dritter gewählt, müssen sich die Gesellschafter, Inhaber und Unternehmer bewußt sein, daß sie einen neuen Partner erhalten, der im Verhältnis seiner Beteiligung aktiv auf die Unternehmenspolitik einwirken kann und auch entsprechend am Gewinn beteiligt ist. Aus diesem Grunde ist diese Finanzierungsform stets mit höheren Kosten Verbunden als eine klassische Kreditfinanzierung. Dies wird aber mit dem Vorteil einer Risikoteilung erkauft. Die Verflechtungen vieler institutionellen Anleger können sich zusätzlich über ihre Einflußnahme auf die Unternehmensführung positiv auswirken, da vielfältige Erfahrungen und externe Kontakte nutzbar werden. Es ist besser, gemeinsam viel als alleine nichts zu erreichen !
Der Beteiligungsgeber benötigt zunächst ausführliche Informationen zum Unternehmen und zum Investitionsvorhaben. Üblicherweise werden diese Informationen in einem Businessplan zusammengefaßt. Bereits bestehenden Unternehmen müssen zusätzlich die letzten Bilanzen sowie die zugehörigen Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen. Entscheidende Bedeutung kommt allerdings dem Businessplan zu, der das Gesamtprojekt detailliert darstellt. Aus diesem Grunde sollte auf seine Ausarbeitung die entsprechende Sorgfalt aufgewandt werden. Neben einem guten Konzept legen vor allem institutionelle Geldgeber in verstärktem Maße Wert auf ein qualifiziertes Management, das wesentlich für den Erfolg oder Mißerfolg des Vorhabens steht. Sofern die Idee überzeugt, sich eine akzeptable Rendite erwirtschaften läßt und das Risiko vertretbar erscheint, wird eine vorausschauende Bewertung des Unternehmens vorgenommen (z.B. auf der Grundlage des Stuttgarter Verfahrens), nach der sich dann der Anteil des Beteiligungsgebers in Abhängigkeit seiner Investition am Unternehmen ergibt. Andere Investoren legen ihren Anteil nach der Investitionshöhe unabhängig von einer Bewertung fest. Da diese Bewertung zukünftige Entwicklungen berücksichtigen muß, und folglich fehlerbehaftet ist, ziehen viele Beteiligungsgeber eine Bonus-Malus Regelung vor. Hierbei wird die Anfangsbeteiligung auf der Grundlage eines Mittelwertes aus positiver (Bonus) und negativer (Malus) Unternehmensentwicklung berechnet, der sich dann aber an der realen Entwicklung orientiert. Das bedeutet, daß der Beteiligungsgeber im Falle einer positiven Geschäftsentwicklung Anteile zurückgibt, im entgegengesetzten Fall weitere Anteile erhält. Neben einem lukrativen Gewinnanteil spekulieren die meisten Beteiligungsgeber primär auf einen gewinnträchtigen Ausstieg aus dem Unternehmen nach 5 bis 7 Jahren. Man profitiert vom zwischenzeitlich gestiegenen Unternehmenswert entweder durch Veräußerung der gehaltenen Anteile an den Unternehmer (Rückübertragung) oder versucht im Wege eines Börsenganges die Wertsteigerung zu realisieren. Der vorgezeichnete Weg ist vor allem für Neugründungen oder stark expandierende Unternehmen in interessanten Marktbereichen interessant, wobei die Suche nach einem passenden Beteiligungspartner von entscheidender Bedeutung ist. Gute Hilfestellung bei der Auswahl können der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungs-Gesellschaften e.V. und der EVCA bieten, auf dessen Seiten individuell nach Beteiligungsgesellschaften gesucht werden kann. |
© 2008 by IBD |