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Tips für Existenzgründer Ärgernis IHK und HWK |
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| Jeder Gewerbetreibende muß Mitglied einer
Kammer werden, wobei Handwerker, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, Zwangsmitglied
der Handwerkskammer (HWK) werden, alle anderen Zwangsmitglieder der Industrie- und
Handelskammer (IHK). Freiberufler sind hiervon ausgenommen, da sie speziellen
berufsständischen Kammern (z.B. Anwaltskammer) angehören müssen. Der offizielle Sinn der Kammern ist die Interessenvertretung seiner Mitglieder gegenüber dem Staat. Da der Staat seine Bürger für unmündig hält und folglich auch nicht für fähig, eigenständig ihre Interessen zu vertreten oder entsprechende Vereinigungen zu bilden, werden sie zur Zwangsmitgliedschaft verpflichtet. Zudem genießen die Kammern den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, wodurch ihren Zwangsmitgliedern weitestgehend wichtige Grundrechte vorenthalten werden können. Das Hauptärgernis besteht aber darin, dass die Mitgliedschaft in einer Kammer Mitgliedsbeiträge bedingt, für die es keine oder nur geringe Gegenleistungen gibt. Aufgrund festgelegter Mindestbeiträge werden diese - zumindest für Kapitalgesellschaften - unabhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Unternehmen festgelegt und eingetrieben. Die Kammern sind, wie viele "Körperschaften des öffentlichen Rechts" in die freie Wirtschaft eingepflanzte Dispositionsstellen für verdiente Parteigänger. Es können nun einmal nicht alle Parteiaktivisten als Mandatsträger allimentiert werden, dies würde die Steuereinnahmen sprengen. Also honoriert man den Parteiüberhang mit gut dotierten Posten in den halbstaatlichen Organisationen, deren Einnahmen durch Zwangsgelder gesichert sind. Diese Praxis hat zwei entscheidende Nachhteile. zum einen wird der freien Wirtschaft produktives Kapital für unproduktive oder sogar kontraproduktive Zwecke entzogen, zum anderen zählen die auf dies Weise Versorgten nicht gerade zur intelektuellen Elite, weshalb viele Kammerbürokraten durch ihre Aktivitäten - sofern sie solche entwickeln - weiteren wirtschaftlichen Schaden anrichten. Eine Umstellung der Kammern von Zwangsbeiträgen auf leistungsbezogene Entgelte wird es mittelfristig kaum geben, da sowohl die Kammerbürokraten als auch die sie beschützenden Gerichte und Politiker sehr wohl wissen, das damit eine wichtige Stütze der parteipolitischen Netzwerke ihre Existenzgrundlage verliert. |