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geld.jpg (6166 bytes) Fördermittel für den Mittelstand geld.jpg (6166 bytes)

 

Fördermittel sind Hilfestellungen zur Überwindung betrieblicher Probleme und wirtschaftpolitische Lenkungsinstrumente, die vor allem von stattlichen Einrichtungen, wie z.B. den stattlichen Förderbanken (Mittelstandsbank) bereitgestellt werden. Die konkrete Förderung kann erfolgen durch:
  • verfallene bzw. nicht rückzahlbare Zuschüsse
  • zinsverbilligte oder zinslose Darlehen
  • Garantien und Bürgschaften
Alle Förderprogramme sind an grundlegende Voraussetzungen gebunden, die vor Gewährung zu beachten sind.
  • Zu fördernde Maßnahme darf noch nicht begonnen sein
  • Förderfähig sind nur Unternehmen einer gewissen Größenordnung (Beschränkung nach Umsatz, Bilanzsumme oder Mitarbeiterzahl)
  • Klare Definition der zu fördernden Maßnahmen
  • Klare Definition der förderfähigen Kosten
Aufgrund der Vielzahl der existenten Förderprogramme, die vom Bund, von den Ländern und der EU angeboten werden, ist eine eingehende Beratung im Vorfeld einer betrieblichen Maßnahme durchaus sinnvoll. Je höher die stattliche Stelle, die die Förderung vergibt, desto länger der Antragszeitraum. So sind Förderzusagen von Landesförderprogrammen schon innerhalb weniger Tage nach Antragstellung zu erhalten, während sich die Zusage einer EU Förderung über Monate hinziehen kann.
Auch ist die Beantragung von Landesfördermitteln mit deutlich weniger bürokratischem Aufwand verbunden als die Beantragung von EU Fördermitteln. Folglich muß vor Antragstellung genau geprüft werden, ob sich Zeit und Aufwand im Verhältnis zur möglichen Förderung lohnen. Oft ist es sinnvoller, mit eigenen Mitteln etwas kleiner zu beginnen und so ohne bürokratische Behinderung die Investitionen schnell am Markt zu amortisieren.
Ist man sich dessen bewußt, daß nahezu alle Förderprogramme und deren Ausführungsbestimmungen von Bürokraten entwickelt wurden, denen der konkrete Bezug zur betrieblichen Realität fehlt, wird schnell klar, daß die zu fördernden Maßnahmen oft flexibel an die Förderrichtlinien angepaßt werden müssen. Die bestehende Diskrepanz zwischen Papier und betrieblicher Praxis ist aber auch mesit den Stellen, die mit der Bearbeitung der Anträge befaßt sind, bekannt, weshalb auch hier eine gewisse praxisgerechte Flexibilisierung pragmatisch gehandhabt wird.
Diese Flexibilisierung muß sich allerdings im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben abspielen, da weitergehende Interpretationen schnell den Straftatbestand des Subventionsbetruges nach sich ziehen. Ein wichtiger Grundsatz im Umgang mit Fördermitteln: "Zuerst fragen, dann handeln"
Wichtiger Hinweis !

De minimis Regelung:

 

 

Zusätzliche Informationen siehe Finanzierung II / Darlehen

Im europäischen Wettbewerbsrecht sind Regelungen eingeführt worden, die verhindern sollen, daß sich einzelne Länder, Regionen oder Unternehmen ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile verschaffen. Aus diesem Grunde müssen alle größeren Subventionen durch die EU genehmigt werden. Kleinere Subventionen, die zu keinen Wettbewerbsverzerrungen führen können, unterliegen hingegen nicht dieser Genehmigungspflicht.

Um zu verhindern, daß durch eine Ansammlung solcher geringer Beihilfen doch noch ein Wettbewerbsvorteil erzielt wird, unterliegen diese der "De minimis" Regelung. Solche De minimis Beihilfen werden mit ihrem Subventionswert angegeben, der im Zuwendungsbescheid bestätigt wird. Insgesamt darf der Subventionswert von De minimis Beihilfen innerhalb von 10 Jahren maximal 100.000 € betragen.

Aus diesem Grunde ist auch der Zuwendungsbescheid mit der Angabe des Subventionswertes 10 Jahre aufzubewahren und die Höhe der bereits erhaltenen De minimis Beihilfen bei jeder neuen Antragstellung für 10 Jahre rückwirkend anzugeben.

Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie hat eine kostenlose Datenbank im Internet zur Verfügung gestellt, die Nahezu alle Landes-, Bundes- und EU Förderprogramme beinhaltet und eine einfache Suche erlaubt. Förderdatenbank   Förderdatenbank

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